Zuerst blieb er in seiner Darstellung allerdings wieder schwammig (möglich, dass er die Privatklägerin zum Losfahren aufgefordert habe; möglich, dass er ein Messer oder eine Schere in der Hand gehabt habe, er habe oft ein Messer dabei; pag. 49 Z. 34 ff.). Plötzlich und eher unverhofft kommt dann das Eingeständnis: «Also, ich habe ein Messer hervorgenommen» (pag. 49 Z. 42 f.). Sogleich macht er aber wieder auf Nichtwissen und sagt, er könne nicht sagen, weshalb er das Messer hervorgenommen habe (pag. 49 Z. 45 f.). Auf Vorhalt, die Privatklägerin habe gesagt,