Das ist alles andere als glaubhaft. Nach wie vor wenig konkret und darauf bedacht, sich selber bestmöglich zu schützen, äusserte sich der Beschuldigte auch in der polizeilichen Befragung vom 14. Januar 2015. Immerhin machte er letztlich doch gewisse Zugeständnisse und musste die Darstellung der Privatklägerin in wesentlichen Punkten als zutreffend oder zumindest möglich anerkennen (Messer in der Hand; die Privatklägerin an den Haaren zu sich gezogen). Zuerst blieb er in seiner Darstellung allerdings wieder schwammig (möglich, dass er die Privatklägerin zum Losfahren aufgefordert habe; möglich, dass er ein Messer oder eine Schere in der Hand gehabt habe, er habe oft ein Messer dabei;