46 Z. 83 ff.). Er dreht dann den Spiess um und plötzlich weiss er sehr genau, dass er vor der Privatklägerin keine Angst hatte, obwohl auch sie mit beiden Händen auf ihn eingeschlagen habe (pag. 46 Z. 88 ff.). Auf Frage, ob er auf dem Weg nach Thun etwas weggeworfen habe, brachte er plötzlich einen Stein ins Spiel: Er glaube, er habe einen Stein weggeworfen. Wie er zu diesem gekommen sei, wisse er aber nicht mehr. Als er einmal seine Hand genauer betrachtet habe, sei plötzlich ein Stein zu Boden gefallen. Weshalb die Privatklägerin eine Schnittwunde am Kopf erlitten habe, könne er sich nicht erklären (pag. 46 Z. 92 ff.).