10 Es habe ein riesen Durcheinander im Fahrzeug gegeben und sie sei nur noch am Schreien gewesen. Die eigene Verletzung an der rechten Hand will er erst nach ca. 10 Minuten festgestellt haben. Dass die Privatklägerin am Kopf stark geblutet habe, wollte er überhaupt nicht festgestellt haben, er habe ja nicht mal bemerkt, dass er selber geblutet habe (pag. 45 Z. 49 ff.). Als Erklärung dafür, dass er den Ort des Geschehens verliess, meinte er, er habe ja schlecht bleiben können, weil die Privatklägerin herumgeschrien habe (pag. 45 Z. 58). Eine Verletzungsabsicht bestritt er.