10. Aussagen des Beschuldigten In den Erstaussagen des Beschuldigten (9. Januar 2015, 00:15 Uhr, also unmittelbar nach der Untersuchung durch das IRM, welche auch am H.________ in Bern stattfand) fällt primär auf, dass er sich, wenn, dann nur sehr selektiv und quasi häppchenweise erinnern können wollte und insbesondere die Verletzung nicht von sich aus erwähnte: Er habe mit ihr reden wollen und sei zu ihr ins Fahrzeug gesessen. Dann habe sie zu schreien und wild umher zu fuchteln begonnen. Danach sei er einfach gegangen. Er wisse nicht genau, was passiert sei (pag. 45 Z. 31 ff.).