88 f.). Nicht anders kommen die Aussagen der Privatklägerin in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 20. Oktober 2017 daher. Gefragt nach den Folgen bleibt die Privatklägerin durchwegs sachlich und dramatisiert in keiner Art und Weise: Optisch sehe es ok aus, sie habe das akzeptiert; seit die Haare wieder gewachsen seien, sehe man die Narbe kaum mehr; wenn sie gähne oder kaue sei es unangenehm, aber sonst habe sie körperlich keine Beschwerden etc. (pag. 443). Ihre Aussagen bei der Polizei und bei der Staatsanwaltschaft bestätigte sie als richtig, ohne dass sie dann noch weiter zum Tatgeschehen befragt worden wäre.