8 mal mit ihr gesprochen; betrunken sei er absolut nicht gewesen, er kiffe aber regelmässig, sodass er gekifft haben könnte. Bei der Staatsanwaltschaft am 25. August 2015, also mehr als ein halbes Jahr später, bestätigte die Privatklägerin ihre bisherigen Aussagen. Korrigiert haben wollte sie einzig die Angabe, wonach sie sich 2 – 3 Minuten normal unterhalten hätten. Das stimme nicht ganz, er habe einfach normal zu ihr gesagt, sie solle losfahren und ruhig bleiben, aber mehr nicht (pag. 79 Z. 39 ff.).