9. Aussagen der Privatklägerin Die Aussagen der Privatklägerin zum Tatgeschehen – notabene am Tag danach, am 10. Januar 2015 - sind durchwegs sachlich, authentisch und stimmig. Sie schildert einen nachvollziehbaren Ablauf (pag. 75 Z. 51 ff.): Demnach stieg der Beschuldigte auf der Beifahrerseite ins Auto und sagte, er wolle mit ihr reden. Sie sah dann bereits, dass er ein Messer oder eine Schere in der Hand hielt, worauf sie laut zu schreien begann. Er soll sie dann aufgefordert haben, ruhig zu sein und loszufahren.