Whats- App-Status vom 9. Mai 2015, welche sie je einzeln abhandelte. Ausgehend von der Anklageschrift und mit Blick darauf, dass es beim bestrittenen Sachverhalt vor allem um den subjektiven Tatbestand geht, würdigt die Kammer zuerst die Aussagen der Parteien. Die jeweilige Erstaussage sowie generell das Aussageverhalten der Parteien sind dabei von besonderer Bedeutung. Das so erzielte Zwischenergebnis wird dann noch punktuell mit Überlegungen zum Ablauf der Auseinandersetzung im Auto, zu den von der Privatklägerin erlittenen Verletzungen und zu den Absichten des Beschuldigten (wie dies bereits die Vorinstanz machte) ergänzt.