auch könnten gemäss IRM Schädigungen der in diesem Bereich gelegenen Gesichtsnerven Folgen wie Sensibilitätsausfälle oder Lähmungen der Muskulatur bzw. Gefässverletzungen einen mitunter relevanten Blutverlust bedingen (pag. 103); - auch die ca. 2 cm lange, annähernd V-förmige Wunde am Hinterhaupt (pag. 101) vom IRM als Schnittwunde bezeichnet wird. Die V-Form könnte allenfalls auf einen sog. Schwalbenschwanzstich hindeuten, was aber nicht weiter analysiert wurde; entgegen der Darstellung der Vorinstanz (pag.