Die verletzte Privatklägerin konnte selbständig aus dem Auto aussteigen und sich ins Haus zu ihren Eltern begeben. Der Beschuldigte flüchtete, konnte aber wenig später an einer Bushaltestelle in Thun festgenommen werden (pag. 13) [Anmerkung der Kammer: Der Beschuldigte wurde dabei positiv auf Cannabinoide getestet, pag. 96]. Das Tatmesser blieb unauffindbar. Aufgrund der Verletzung entstand bei der Privatklägerin eine Narbe. Wie sich das [Anmerkung der Kammer: erstinstanzliche] Gericht an der Hauptverhandlung selber überzeugen konnte, ist die Narbe heute aber kaum sichtbar, da sie sich unter den Haaren befindet.