5. zur Bezahlung einer Parteientschädigung an die Privatklägerin für ihre Aufwendungen im Berufungsverfahren gemäss eingereichter Kostennote. 5. Verfahrensgegenstand und Kognition der Kammer Der Beschuldigte focht das erstinstanzliche Urteil mit Berufungserklärung vom 23. April 2018 nur teilweise an (pag. 549). Seine Berufung richtet sich gegen den Schuldspruch wegen versuchter vorsätzlicher Tötung gemäss Ziff. II.1 des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs sowie gegen die Bemessung der mit diesem Schuld-