3. Die Zustimmung zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten sei nach Ablauf der Frist durch die auftraggebende Behörde einzuholen (Art. 17 Abs. 4 i.V.m. Art. 19 Abs. 1 Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten). Namens und auftrags der Privatklägerin stellte und begründete Rechtsanwalt D.________ schliesslich folgende Anträge (pag. 622): I. Feststellung Rechtskraft Es sei festzustellen, dass das vorinstanzliche Urteil, soweit vom Beschuldigten nicht angefochten, in Rechtskraft erwachsen ist.