3. der Verurteilung zu einer Übertretungsbusse von CHF 100.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 1 Tag) und zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten. II. A.________ sei schuldig zu erklären der versuchten vorsätzlichen Tötung, begangen am 09.01.2015 in I.________, z.N. von B.________. III. A.________ sei in Anwendung von Art. 22 Abs. 1, 40, 47, 48a, 49 Abs. 1, 51, 111, 180 Abs. 1 StGB und Art. 426 ff. StPO zu verurteilen: 1. zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren, unter Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungshaft von 2 Tagen;