mit Schreiben vom 7. Mai 2018 auf eine Anschlussberufung. Nichteintretensgründe wurden ebenfalls keine geltend gemacht (pag. 558). 3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die oberinstanzliche Verhandlung wurden von Amtes wegen ein aktueller Strafregisterauszug (datierend vom 15. November 2018, pag. 585) sowie ein Leumundsbericht über den Beschuldigten eingeholt (datierend vom 14. November 2018, pag. 577 ff.). Die Parteien wurden im Vorfeld der Verhandlung mit Kopien bedient. In der oberinstanzlichen Verhandlung wurde der Beschuldigte zudem erneut zur Person und zur Sache einvernommen (pag. 601 ff.).