Die Vorinstanz verurteilte den Beschuldigten in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren, unter Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungshaft von 2 Tagen (Ziff. 1 des Sanktionenpunktes), zu einer Übertretungsbusse von CHF 100.00, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 1 Tag festgesetzt wurde (Ziff. 2 des Sanktionenpunktes), zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 13‘039.40 (Ziff.