13 15. Konkrete Strafzumessung Die VBRS-Richtlinien sehen für den Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen bei Nichteinhalten eines Rayonverbots durch einen Alkoholabhängigen eine Busse von CHF 200.00 vor (S. 51 VBRS-Richtlinien, Stand 1.7.2015). Der vorliegende Sachverhalt ist nicht gänzlich mit dem Grundsachverhalt vergleichbar, zumal der Beschuldigte nicht alkoholabhängig ist und es nicht um ein Rayonverbot, sondern um ein generelles Annäherungsverbot gegenüber der Privatklägerin geht.