14. Allgemeine Grundlagen der Strafzumessung Für die allgemeinen Grundlagen der Strafzumessung kann auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 181, S. 16 der Urteilsbegründung). Der Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen nach Art. 292 aStGB wird mit Busse bis CHF 10‘000.00 bestraft (vgl. Art. 106 Abs. 1 aStGB).