Die Version, die er an der Hauptverhandlung vorbrachte, wonach er sowohl durch die Arkaden zum Kiosk/Bäckerei hin- als auch auf demselben Weg wieder von dort via K.________ (Restaurant) Richtung L.________ (Restaurant) zurückgegangen sei, erscheint im Hinblick auf das von der Privatklägerin und der Zeugin geschilderte Suchen zudem sinnvoll. Denn der einzige aus der Ferne schlecht überblickbare Abschnitt des äusserst kleinen und übersichtlichen «Stedtli» sind die Arkaden, welche nur mittels Abschreiten abgesucht werden können. Widersprüchliche Aussagen finden sich des Weiteren auch bezüglich der mitgeführten Hunde.