Folglich habe er gewusst, dass sie nicht weggefahren sei, sondern sich noch in unmittelbarer Nähe aufgehalten habe. Da er sich trotzdem nicht entfernt, sondern einen Rundgang durch das «Stedtli» gemacht habe und dabei zweimal durch die aus der Ferne nicht einsehbaren Arkaden gegangen sei, sei vielmehr davon auszugehen, dass er die Privatklägerin gesucht habe. Ob er sie dabei gesehen habe, bleibe unklar. Entscheidend sei, dass er dringend damit habe rechnen müssen, sie im «Stedtli» anzutreffen und er dies – wenn es nicht gar sein Ziel gewesen sei – zumindest billigend in Kauf genommen habe.