4 Hinterausgang südwärts der Apotheke abgestellt hatte, nach Verlassen des Geschäfts auf die Westseite der Apotheke in die G.________ (Strasse) umparkierte. Der Beschuldigte bewegte sich in der Folge im «Stedtli» und lief dabei unter den Arkaden einmal auf und ab. Unbestrittenermassen kam es dabei zum Zusammentreffen des Beschuldigten mit einer dort stehenden Frau, bei welcher es sich um die damalige Arbeitskollegin der Privatklägerin, H.________, gehandelt haben muss.