2 3. Anträge der Parteien Mit Verweis auf die Berufungserklärung vom 13. April 2018 beantragt der Beschuldigte in der Berufungsbegründung vom 17. September 2018 Folgendes (pag. 193 f.; pag. 246): B) Abänderung des erstinstanzlichen Urteils • Es wird ein vollumfänglicher Freispruch verlangt; • Die Verfahrensosten [recte: Verfahrenskosten] für beide Instanzen sind dem Kanton Bern aufzuerlegen; • Der Beschuldigte verlangt für beide Instanzen eine Entschädigung für seine Verteidigungskosten;