2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete Rechtsanwalt B.________ namens und im Auftrag des Beschuldigten mit Eingabe vom 22. Mai 2017 form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 160). Die schriftliche Urteilsbegründung datiert vom 16. März 2018. Am 13. April 2018 reichte der Beschuldigte fristgerecht die Berufungserklärung ein (pag. 193 f.). Die Generalstaatsanwaltschaft verzichtete mit Schreiben vom 19. April 2018 auf die Teilnahme am oberinstanzlichen Verfahren (pag. 200 f.). Die Privatklägerin, vertreten durch Rechtsanwältin D.___