1. Die beschlagnahmten Gegenstände «Original-Briefe von und an A.________» (separater Ordner) und «Quittung .________(Schuhgeschäft) vom .________» (pag. 27) werden eingezogen und verbleiben als Beweismittel bei den amtlichen Akten. 2. Folgende Gegenstände werden A.________ nach Eintritt der Rechtskraft des vorliegenden Urteils zurückgegeben: - Brief von E.________ - diverse Briefe von "F.________" - 2 Fotobücher und 1 Foto mit Rahmen - 2 CD’s ("G.________", "H.________") - 2 USB-Sticks Sony, schwarz