_» (pag. 27) werden eingezogen und verbleiben als Beweismittel bei den amtlichen Akten. Die übrigen soeben genannten und noch beschlagnahmten Gegenstände werden dem Beschuldigten nach Eintritt der Rechtskraft des vorliegenden Urteils zurückgegeben. 47 IX. Dispositiv Die 1. Strafkammer erkennt: I. A.________ wird schuldig erklärt: 1. der sexuellen Handlungen mit Kind, mehrfach begangen in der Zeit vom 26. Oktober 2013 bis 5. Januar 2014 in I.________, z.N. von C.________; 2. der Pornographie, mehrfach begangen am 27. Oktober 2013 in I.________;