Oberinstanzlich beantragte Fürsprecherin D.________ für die Vertretung der Privatklägerin mit eingereichter Kostennote vom 9. September 2018 eine amtliche Entschädigung von CHF 2‘393.10 und ein volles Honorar im Umfang von CHF 3‘103.90 (zzgl. Auslagen und MwSt; pag. 934 f.). Die amtliche Entschädigung von Fürsprecherin D.________ wird für das oberinstanzliche Verfahren gemäss dieser für angemessen erachteten Kostennote auf insgesamt CHF 2‘393.10 festgelegt. Der Beschuldigte hat dem Kanton Bern die für das oberinstanzliche Verfahren ausgerichtete Entschädigung von insgesamt CHF 2‘393.10 und Fürsprecherin D.___