45 walt B.________ reichte demnach am 11. September 2018 eine überarbeitete Honorarnote ein (pag. 941 ff.). Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers des Beschuldigten, Rechtsanwalt B.________, wird für das oberinstanzliche Verfahren gemäss dieser am 11. September 2018 eingereichten und für angemessen erachteten Kostennote auf insgesamt CHF 7‘460.70 festgelegt. Der Beschuldigte hat dem Kanton Bern die für das oberinstanzliche Verfahren ausgerichtete Entschädigung von insgesamt CHF 7‘460.70 zurückzuzahlen und Rechtsanwalt B.___