Im Rahmen der mündlichen Urteilseröffnung und -begründung wies die Vorsitzende Rechtsanwalt B.________ daraufhin, dass ein Fehler in der von ihm eingereichten Honorarnote aufgetreten sei. Es wurde ihm deshalb Gelegenheit eingeräumt, seine Honorarnote zu überprüfen und diese erneut einzureichen (pag. 933). Rechtsan-