43 busse von CHF 900.00 (entspricht 30 TS à CHF 30.00) verurteilt. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhaftem Nichtbezahlen wird auf 30 Tage festgesetzt. VI. Zivilpunkt 23. Rechtliche Grundlagen Die Vorinstanz hat die rechtlichen Grundlagen betreffend die Genugtuung zutreffend wiedergegeben. Darauf wird verwiesen (pag. 816, S. 59 der Urteilsbegründung).