_», was dazu geführt habe, dass er seine Steuern nicht habe bezahlen können (pag. 924). Die Kammer trägt diesen finanziellen Verhältnissen des Beschuldigten Rechnung, indem sie den Tagessatz in Übereinstimmung mit der Vorinstanz auf CHF 30.00 festsetzt. Die Polizeihaft von einem Tag (20.08.2014) wird im Umfang von einem Tagessatz auf die Geldstrafe angerechnet.