42 hältnisse geht weiter hervor, dass der Beschuldigte Schulden in der Höhe von 17‘000.00 aufweise (pag. 912). Dem Betreibungsregisterauszug lassen sich sodann drei Verlustscheine in der Höhe von CHF 17‘465.35 entnehmen (pag. 914). Anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung verneinte er die Frage, ob er seine Schulden zurückzahlen könne. Im Sommer gebe es bei den AV.________ ein «.________», was dazu geführt habe, dass er seine Steuern nicht habe bezahlen können (pag. 924).