924). Der definitive Entzug des Lehrerpatents käme unter den aktuellen Umständen faktisch keinem Berufsverbot mehr gleich. Der Beschuldigte hat in der Selbständigkeit Fuss gefasst und kann von seinen Einnahmen leben. Darüber hinaus sind zahlreiche .________ und Projekte geplant. Insgesamt ist die Strafempfindlichkeit nur noch ganz leicht erhöht. Die Kammer erachtet daher eine Strafminderung von 10 Strafeinheiten als angezeigt.