Sein Teilzeitpensum bestätigte der Beschuldigte anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung. Er führte aus, dass er nur noch im Umfang von 30% als Lehrer habe arbeiten wollen, da er mit seiner Selbständigkeit Fortschritte gemacht habe. Er habe ein kleines Pensum gewollt. Er bestätigte sodann, dass es sein Wunsch gewesen sei, eher in die Selbständigkeit zu gehen. Er führte sodann aber auch aus, dass er den Lehrerberuf sehr gerne ausgeübt habe und gerne weiterhin noch «ein Bein» in diesem Tätigkeitsbereich gehabt hätte (pag. 924).