41 höhend wirken (WIPRÄCHTIGER/KELLER, in: Basler Kommentar, Strafgesetzbuch I, 3. Aufl. 2013, N 150 zu Art. 147). Wenn ein Lehrer als Folge des Strafverfahrens seine Stelle verliert, ist dies strafmindernd zu berücksichtigen (MENG, a.a.o., N 26 zu Art. 197). Aus dem Leumundsbericht geht hervor, dass der Beschuldigte während 20 Jahren als Lehrer arbeitete, bis ihm aufgrund des vorliegenden Verfahrens das Lehrerpatent entzogen worden sei. Seither sei er selbständig und habe eine AU.________, die «AJ.