Die Vorinstanz hat das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten zutreffend dargelegt. Die Kammer schliesst sich diesen Erwägungen an. Anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung führte der Beschuldigte aus, dass er bisher ein gutes Jahr gehabt habe. Er habe versucht, sich zu 100% selbständig zu machen. Nachdem er noch bis April 2018 vom Sozialdienst unterstützt worden sei, komme er nun selbständig über die Runden und könne gut von der Selbständigkeit leben. Er habe viele AO.________ und neue Kunden an der AP.________. Er .________ AQ.________, aber auch AR.________. Dieser .________ finde im AS.