Aktenkundig ist, dass die Erziehungsdirektion des Kantons Bern ein Verfahren betreffend Einstellung im Amt (p. 395 ff.) bzw. um Entzug der Unterrichtsberechtigung eingeleitet hat (p. 466 ff.). Im Zeitpunkt der Hauptverhandlung vom 13.07.2017 führte der Beschuldigte aus, es gehe ihm momentan psychisch, körperlich, seelisch und existenziell "grottenschlecht" (p. 661, Z. 17 ff.). Er sei zu 100% krank geschrieben. Als Gründe nannte er ein Burn-out, Erschöpfungszustände und Probleme mit dem rechten Ohr. Er sei daran, zwischendurch als selbständig Erwerbender AN.________ anzubieten.