19. Täterkomponenten 19.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Die Vorinstanz führte zum Vorleben und den persönlichen Verhältnissen des Beschuldigten Folgendes aus (pag. 812 f., S. 55-56 der Urteilsbegründung): «Der im Urteilszeitpunkt 47-jährige Beschuldigte arbeitete ursprünglich als Lehrer an .________. Im August 2014 gab er gegenüber der Polizei an, zu 50% angestellt und zu 50% selbständig erwerbend