39 Das Verbot soll die ungestörte Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ermöglichen, aber auch erwachsene Verbraucher vor einer Nachahmung abhalten (MENG, a.a.o., N 22 zu Art. 197). Auf der Festplatte des HP-Notebooks des Beschuldigten sind die Bilder der Privatklägerin gefunden worden. Es handelte sich dabei um vom Betriebssystem automatisch angelegte Vorschaubilder. Die Kammer erachtet 12 dieser Bilder als pornographisch.