Der Geschlechtsverkehr fand während der Liebesbeziehung zwischen dem Beschuldigten und der Privatklägerin in der Zeit zwischen Oktober 2013 und Januar 2014 statt. Der Beschuldigte war damals 43 Jahre und die Privatklägerin 15 Jahre alt. Ihre Beziehung fusste auf einem grossen Ungleichgewicht. Nachdem die Privatklägerin bis 2012 bei einer Pflegefamilie untergebracht war, folgten schliesslich diverse Platzierungen sowie ein 7-wöchiger Spitalaufenthalt infolge Magersucht. Zum Tatzeitpunkt war die Privatklägerin in der J.________ untergebracht.