Mehrere gleichartige Strafen liegen vor, wenn das Gericht im konkreten Fall für jeden einzelnen Normverstoss gleichartige Strafen ausfällt (konkrete Methode). Dass die anzuwendenden Strafbestimmungen abstrakt gleichartige Strafen vorsehen, genügt nicht (BGE 138 IV 120 E. 5.2). Bei der Geldstrafe handelt es sich gegenüber der Freiheitsstrafe grundsätzlich um die mildere Strafe. Die Kammer ist an das Verbot der reformatio in peius gebunden. Es ist somit sowohl für die sexuellen Handlungen mit Kind als auch für die Pornographie eine Geldstrafe auszusprechen, womit das Asperationsprinzip nach Art.