Der Beschuldigte hat sich der Pornographie, begangen am 27. Oktober 2013 und der sexuellen Handlungen mit Kind, begangen im Zeitraum vom 26. Oktober 2013 bis zum 5. Januar 2014, schuldig gemacht. Zwischen der Begehung dieser Taten und deren Beurteilung wurde das Schweizerische Strafgesetzbuch resp. Art. 197 StGB (Pornographie) revidiert. Am 1. Juli 2014 trat eine neue Fassung des Art. 197 StGB in Kraft und per 1. Januar 2018 wurde der allgemeine Teil des Strafgesetzbuches revidiert. Da der Beschuldigte vor dem Inkrafttreten des neuen Art.