- die Privatklägerin liegt auf dem Rücken auf einem Bett mit tigerfellartigem Bezug. Sie trägt nur knappe Unterwäsche und schwarzen High Heels. Die Beine hat sie gespreizt, die Knie angewinkelt. Sie berührt mit den Fingern beider Hände ihren Schambereich (p. 054 bzw. p. 060, Bild vom 27.10.2013, 16:13:57).»