33 Betreffend die rechtlichen Grundlagen zum Tatbestand der Pornographie gemäss Art. 197 Ziffer 3 aStGB (vgl. zum anwendbaren Recht Ziff. 14 hiernach) kann auf die Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden. 13.2 Subsumtion Verboten sind jegliche Darstellungen von Sexualität unter Einbezug von Kindern. Tatbestandsmässig sind Handlungen von Kindern an sich selber oder ausschliesslich unter Kindern.