Seine Aussagen zur platonischen Beziehung wirken konstruiert und ausweichend. Die Kammer erachtet es deshalb als reine Schutzbehauptung, wonach sich der Beschuldigte von der angeblichen Erpressung eingeschüchtert, nicht anders zu helfen wusste, als den Kontakt aufrecht zu erhalten, die Privatklägerin bei sich übernachten zu lassen und ihr überschwängliche Liebesbriefe zu schreiben.