Dem Beschuldigten war klar, dass er eine wichtige Vertrauensperson der Privatklägerin war. Ferner versuchte sich der Beschuldigte mit seinen Aussagen zu entlasten und die Verantwortung für ihre Beziehung, die Sexualität sowie die Liebesbriefe der jugendlichen Privatklägerin zu übertragen. Seine Ausführungen, wonach er die Privatklägerin zurückgewiesen habe und ihre Beziehung aufgrund der im Oktober aufgetretenen Drucksituation im Sinne einer platonischen Freundschaft fortgeführt habe, vermag nicht zu überzeugen und widerspricht diametral dem Inhalt seiner Briefe.