10.1.4 hiervor). Damit kann nicht auf seine Aussagen, dass er die Fotos nicht gemacht habe, da er nicht Zuhause gewesen sei, abgestellt werden. Weiter führte er aus, er habe die Fotos noch nie gesehen und verfüge auch nicht über die abgebildete Bettdecke (pag. 187). Schliesslich räumte er doch ein, er sei sich fast sicher, dass die Fotos in seiner Wohnung aufgenommen worden seien (pag. 667) und er denke, dass es sein Bett sei, welches auf den Fotos zu sehen ist (pag. 926). Der Beschuldigte verneinte, die Bilder gemacht zu haben. Die Fotos seien ihm ein Rätsel.