Der Beschuldigte antwortete mit «Ein ganz schräger Moment. Als wir uns am 17. Oktober getroffen haben, ein Sonntag war das glaublich, um in den Zirkus .________ zu gehen, hat sie mir am AM.________ versucht ein Müntschi auf den Mund zu geben.» (pag. 197.3). Der Beschuldigte schilderte diese Situation erstmals gegenüber der Staatsanwaltschaft und dies ohne konkret danach gefragt worden zu sein. Seine Ausführungen widersprechen seinen bisherigen Aussagen, wonach es keinen Kuss gegeben habe. Die Ausführungen der Privatklägerin sind dagegen differenziert. Sie schilderte ihre Gefühle, wonach sie der Beschuldigte einfach geküsst habe und es ihr peinlich gewesen sei.