29 wenn sie dies nicht täten (pag. 197.4). Der Beschuldigte verstrickt sich in Wiedersprüche und Ausflüchte. Weiter sind die Ausführungen des Beschuldigten zu den High Heels und dem gemeinsamen Treffen vor dem Besuch des Zirkus .________ nicht nachvollziehbar. Der Beschuldigte bestritt, der Privatklägerin High Heels gekauft zu haben. Er sei am .________ mit ihr unterwegs gewesen, um mit ihr Hausschuhe zu kaufen. Als die Privatklägerin bezahlt habe, sei er hinausgegangen. Was sie sonst noch gekauft habe, wisse er nicht (pag. 188, Z. 312 u. Z. 317-319).