In diesem Zusammenhang reagierte der Beschuldigte zuerst positiv auf die von der Staatsanwältin gestellte Frage, wie er die Idee des Übernachtens der Privatklägerin bei ihm empfunden habe. Auf anschliessenden Vorhalt seiner eigenen Aussagen, wonach die Privatklägern ihm gegenüber Avancen gemacht habe und ob er es unter diesen Umständen nach wie vor für eine gute Idee gehalten habe, antwortete er plötzlich «Nein nicht wirklich». Sodann erwähnte der Beschuldigte erstmals die angebliche Drohung seitens der Privatklägerin, wonach sie erzählen würde, dass sie miteinander geschlafen hätten,