Er führte aus, dass sie länger hätten proben wollen [Musik] und sich die Privatklägerin sehr wohl gefühlt habe. Sie hätten wirklich länger proben wollen und hätten noch Badminton gespielt. Er habe gedacht, wenn es für die Heimleitung ok sei, könne sie auch bei ihm übernachten (pag. 172). Diese Antworten passen umso weniger in das vom Beschuldigten konstruierte Bild, wonach er von der Privatklägerin am ersten Besuchswochenende angeblich unter Druck gesetzt worden sein soll. In diesem Zusammenhang reagierte der Beschuldigte zuerst positiv auf die von der Staatsanwältin gestellte Frage, wie er die Idee des Übernachtens der Privatklägerin bei ihm empfunden habe.